An und für sich klingt der Begriff ja amüsant. „Corona-Partys“ als Synonym für das Hinwegsetzen „lästiger“ Regeln und Maßnahmen. Die Kehrseite sieht jedoch ganz anders aus. Wollen wir jedoch erstmal den Begriff „Corona-Party“ analysieren und die Definition klären:
Während der Covid-19-Pandemie, die 2019 begann, etablierte sich der Begriff „Corona-Party“ als Synonym für geselliges Beisammensein trotz oder besser gesagt, wegen der staatlich angeordneten Massenquarantäne zum Schutz der Allgemeinheit (auch unter dem Begriff „Lockdown“ bekannt). Es ist dabei nicht maßgeblich, ob man sich in Gruppen in der Öffentlichkeit trifft, in Clubs, Privatwohnungen zum ausgelassenen Abfeiern oder stillgelegten Gebäuden zum Rave trifft. Laut Berichten zufolge sind es vor allem Jugendliche, die aufgrund der generellen Schulschließungen an Corona-Partys teilnehmen, anstatt zu Hause zu bleiben. In der Politik werden solche Corona-Partys aufs Schärfste kritisiert und als Verstöße gegen die verabschiedeten Corona-Verordnungen auch bestraft.
Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ lassen sich viele Menschen das Anrecht auf eine ausgelassene Feier nicht nehmen. Es wird munter gefeiert – trotz Ansteckungsrisiko – oder genau deshalb! Einige Menschen sind davon überzeugt, dass sie nach Ansteckung durch Covid-19 „immun“ gegen das Virus seien und somit aus dem Schneider wären. Laut Virologen und Forscher würde das Virus bei gesunden Menschen unter 60 Jahren meistens keinen erheblich großen Schaden verursachen. Andere Quellen dementieren diese Aussage und stellen die These auf, dass auch junge Menschen am Corona Virus schwer erkranken oder sterben können. Durch unbedachte Corona-Partys setzt man sich, andere und die Risikogruppen einer Gefährdung aus. Aus psychologischer Sicht muss gesagt werden, dass speziell junge Menschen dazu neigen, gegen Autoritäten zu rebellieren (kennt man wahrscheinlich von sich selbst aus der eigenen Jugend). Es fällt jungen Menschen schwer, sich an Regeln zu halten und wenn dann noch die eigene Freiheit beschränkt wird, ist anzunehmen, dass mit Zorn, Trotz und Unbelehrbarkeit reagiert wird. Junge Menschen möchten ihre Wünsche nicht zurückstellen. Dazu gehören mitunter die Interaktion mit dem anderen Geschlecht, das ausgelassene Feiern und Freizeitaktivitäten wie mit der eigenen Clique etwas Schönes und Unterhaltsames unternehmen.
Wenn Sie feststellen, dass nebenan im Garten eine „Corona-Party“ stattfindet, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie die Party melden wollen oder nicht. Es ist ein zweischneidiges Schwert, denn einerseits wollen Sie mit Sicherheit Ihre Nachbarn nicht „verpfeifen“, die einen runden Geburtstag feiern, andererseits möchten Sie aber auch kein Risiko eingehen, sich durch Überträger des Virus anzustecken. Die Frage, ob Sie anonym eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollen oder nicht, obliegt ganz allein Ihrem Bauchgefühl. Es erinnert einerseits an Zeiten, die wir alle nie wieder heraufbeschwören wollen und sollen, andererseits stellt sich die Frage des kollektiven Verantwortungsbewusstseins und des Allgemeinwohls. Sie müssen für sich entscheiden, was Ihnen wichtig ist. Ist es der gute freundschaftliche Kontakt zu den Nachbarn oder ist es der pflichtbewusste Mensch in Ihnen, der die Oberhand gewinnen soll. Gehen Sie in sich aber bedenken Sie, dass mit Beginn der Corona-Party „das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein könnte“ und sich das Virus mitunter schon seinen nächsten Wirt gesucht haben könnte.
(Stand: Sonntag | 02.05.2021) In Deutschland kann die Teilnahme an einer Corona-Party oder die Organisierung einer Corona-Party mit einer hohen Geldstrafe, respektive, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verurteilt werden.
Begeht man beispielsweise die Straftat nach § 74lfSG (vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beitragen, beispielsweise durch Missachtung des Versammlungsverbots) können Ihnen horrende Summen und Freiheitsentzug blühen.
Wollen Sie sich öffentlich versammeln, bezahlen Sie bis zu 200 Euro Bußgeld, wenn mehr Personen aufeinandertreffen, als erlaubt.
Verstoßen Sie gegen das Kontaktverbot zum wiederholten Male, schlägt das mit 400 Euro zu Buche.
Beim Verstoß gegen das Besuchsverbot (Stichwort: Corona-Party) bezahlen Sie bis zu 200 Euro.
Werden illegal Verkaufsstellen (Bars, Clubs, Restaurants) betrieben, bezahlen Sie als Inhaber bis zu 2.500 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kommt Sie das mit bis zu 25.000 Euro teuer zu stehen.
Der Vorfall ereignete sich im malerischen Winterthur in der Schweiz. Das Einsatzkommando wurde von Nachbarn am 26.3.2021 um 22.34 von einer illegal stattfindenden Corona-Party unter der Kirche anonym informiert. Als die Polizisten am Einsatzort ankamen, bot sich ihnen ein akustisches Dilemma. Sie hörten laute Bässe und Schlagzeugklänge, obwohl sie noch nicht einmal den Proberaum der Schweizer Trash-Metal-Band erreicht hatten, welcher sich im Kellergewölbe der Kirche befand. Als die Polizisten mit der Hundestaffel den Proberaum erreichten, fanden Sie einen 7-jährigen Labrador vor, der fröhlich mit dem Schwanz wedelte, als er die anderen Polizeihunde entdeckte. Der jüngste Teilnehmer der Corona-Party war gerade mal 20 Jahre alt und der älteste Gast war 78 Jahre alt. Hinter dem Schlagzeug trommelte ein adretter junger Herr, das Geburtstagskind, welches seinen 40-jährigen feierte, am Bass stand eine hübsche Dame mit langen kastanienbraunen Haaren, die sich als Sarah S. ausweisen konnte und der Vocalist hatte seinen Ausweis zu Hause vergessen. Er identifizierte sich mit Anton B. Das Geburtstagskind verweigerte die Aussage. Der ältere Herr entschuldigte sich und wollte die Party verlassen. Die Polizisten jedoch hinderten ihn am Verlassen des Tatorts. Somit zog sich die Aufnahme der Personalien von umgerechnet 40 Personen, darunter Männer und Frauen, sowie ein Burlesque Girl im Bierfass, bis 3.45 Uhr morgens hin, bis schließlich alle Beteiligten eine Bußgeldstrafe auf gedrosselt bekommen hatten. Der Labrador hingegen bekam von der netten Polizistin Katy F. ein Leckerlie in Form eines Mini Pics. Die Polizei konnte bei den PCR-Tests keine positive Person identifizieren aber zur Sicherheit der Allgemeinheit wurden die 40 Personen und der Hund zu einer 10-tägigen Quarantäne verdonnert. Der Skandal schlug auch in der Metal-Szene richtige Wellen und viele Fans und befreundete Bands folgten dem Beispiel der Trash-Metal-Band und feierten in der Folge unzählige Corona-Partys – sei es, aus Solidarität, sei es aus Wahnwitz. Dies ist der Redaktion nicht bekannt. Wie man so schön sagt, Negativwerbung ist auch eine Form der Werbung und so ist es nicht verwunderlich, dass die besagte Band schnell ein Plattenlabel fand, welches nach der Quarantäne einige von Antons und dem Schlagzeuger, welcher sich nicht ausweisen wollte, geschriebene Songs veröffentlichte und sogar auf Vinyl herausbrachte. Mittlerweile ist die Band bekannt wie ein „bunter Hund“ und sogar auf Discogs wird die Trash-Metal-Band hoch quotiert gehandelt. Ende gut alles gut? Ansichtssache!
Fakt ist, dass die derzeitig vorherrschende Pandemie das Zusammenleben und das gesellschaftliche Leben unserer Gesellschaft stark verändert hat. Es sind nicht nur Schutzmaßnahmen wie der Mindest-Sicherheitsabstand von 2 Metern und das Tragen von FFP2-Schutzmasken erforderlich, sondern auch das Einschränken von sozialen Kontakten. Die jeweiligen Bundesregierungen möchten somit eine Überlastung des Gesundheitssystems meiden. Was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Mitbürger? In den folgenden FAQs behandeln wir die wichtigsten Fragen, die wohl jedem von uns auf der Zunge brennen und ein Anliegen sind!
Unter „Corona-Party“ fallen alle gesellschaftlichen Veranstaltungen, die entweder auf öffentlichem Boden oder in geschlossenen Privaträumen oder Bars stattfinden. Wenn mehrere Personen an einem Ort gebündelt zusammentreffen, gilt dies als illegale Veranstaltung. Darunter fallen gesellige Abende im Eigenheim mit Personen, die aus anderen Haushalten stammen, ganz egal, ob es sich um die eigenen Eltern, die Kinder oder Freunde und Bekannte handelt. Tanzabende, Grillabende, Festivals und Rave-Partys sind ebenfalls davon betroffen. Auch darf man sich nicht in der Gruppe zum Wandern treffen. Gleichermaßen sind Verkaufsveranstaltungen wie „Tupper Partys“ oder Versammlungen wie Demonstrationen, Kongresse oder Meetings illegale Versammlungen, falls sie nicht genehmigt wurden. Dies kann zu heftigen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen führen.
Es dürfen sich während der erlaubten Ausgangszeit bis zu maximal vier Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten unter Einhaltung aller Covid-19-Maßnahmen treffen.
Grundsätzlich sind Junggesellenabschiede, das Poltern und die Hochzeitsfeier mit Musik, Tanz und Gelage verboten. Standesamtliche Trauungen werden von der Covid-19-Verordnung nicht geregelt und sind somit durchführbar. Veranstaltungen zur Religionsausübung werden von der Verordnung ausgenommen. Konfessionelle Eheschließungen sind somit möglich.
Bei Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen anwesend sein. Treffen Menschen aufeinander, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ist ein Mindestabstand von zwei Metern erforderlich und eine FFP2-Maske zu tragen.
Wenn Sie sich durch eine im Gang befindliche Corona-Party durch Lärmbelästigung oder anderen Gründen gestört fühlen, können Sie die Corona-Party bei Ihrer ansässigen Polizeistation melden. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich damit nicht nur Freunde machen könnten. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie ja versuchen, mit den Nachbarn zu reden und höflich zu bitten, die Party zu beenden. Ist keine Einsicht vorhanden, können Sie die Corona-Party immer noch polizeilich zur Anzeige bringen.
Grundsätzlich sollte die Vernunft überwiegen und Sie die Familienfeierlichkeit umgehen. Wenn dies aus diversen Gründen nicht möglich ist, sollten Sie den Mindestabstand einhalten, Küsschen und Umarmungen meiden und Ihre FFP-2 Schutzmaske tragen. Desinfizieren Sie sich die Hände und schütteln Sie keine Hände, auch wenn es schwerfällt.
In Zeiten, in welchen wir alle dazu verdonnert sind, die sozialen Kontakte einzuschränken, haben wir immerhin noch eine Reihe an interaktiven Möglichkeiten, um uns trotzdem zu hören. Einerseits können Sie häufiger zum Telefon greifen oder auch über Zoom, Discord oder Skype lustige Video-Calls machen. Stellen Sie sich vor, Ihre Tochter wäre zum Studieren nach Washington ausgewandert. Sie würden auch mit ihr nur interaktiv kommunizieren können. Das Tolle an der Sache ist, dass Sie sowohl virtuell ein Bier mit dem Fußballverein trinken können, als auch geführte Bierverkostungen bei Brauereien buchen können, die dieses tolle Angebot führen. Dazu erhalten Sie sogar einen Karton mit diversen Bierflaschen, eigens für die Verkostung. Sie können virtuelle Spieleabende machen und wenn die Erotik unter der Vereinsamung leidet, können Sie sogar mit Ihrer Fernbeziehung oder Affäre heiße Cam-Sessions machen. Auf diesem Wege halten Sie das Risiko einer Ansteckung gegen null und haben trotzdem Spaß, Ihre Freunde, Familie oder Ihren Partner zu sehen und zu genießen. Über Zoom können Sie sogar mit mehreren Teilnehmern Meetings und Schulungen, Studiengänge machen und besprechen. Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Für einen schönen Filmeabend oder zum gemeinsamen Musikhören bieten sich diese Medien ebenfalls ideal an.
Es ist sehr verständlich, dass Sie als junger Mensch das Bedürfnis haben, Party zu machen. Sie könnten sich beispielsweise über ein Skype-Meeting mit Freunden abends zusammenschließen und Ihr Lieblingsgetränk trinken. Funktionieren Sie Ihre Wohnung so um, dass in jedem Raum ein anderes Getränk steht, dazu ein anderes Glas. Rufen Sie sich über Skype oder Zoom am Laptop oder Tablet zusammen und halten Sie sich alle in den jeweiligen Räumen, jeder bei sich zu Hause, auf, bis das Getränk fertig ist. Wenn Sie so vorgehen, ähnelt der Abend, bevorzugter Weise an einem Tag am Wochenende, einer Kneipentour. Sie können das Feeling auch verstärken, indem Sie ein echtes Zapf Fass kaufen, aus welchem Sie Bier zapfen können. Wenn Ihnen das zusagt, können Sie auch gleichzeitig zusammen musizieren, falls Sie gerne Musik machen. Eine weitere Möglichkeit ist, online nach gemeinsamen Hobbys zu suchen. Playstation zocken ist auch eine gute Möglichkeit, das Gemeinschaftsgefühl zu verstärken und nicht Gefahr zu laufen, zu vereinsamen. Telefonieren Sie regelmäßig. Wenn Sie sich doch treffen, halten Sie bitte alle nötigen Maßnahmen und Vorschriften zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihres Gegenübers ein.
Egal, ob Sie nun ein Corona Befürworter, ein Corona Gegner, ein Corona Leugner, ein Verschwörungstheoretiker oder ein Querdenker sind; wir sitzen in der aktuellen Lage alle im selben Boot und die Situation könnte sich noch ziehen. Machen wir am besten alle das Beste draus, indem wir den gesunden Menschenverstand aktivieren, gerne kritisch hinterfragen, jedoch die Gesundheit anderer Menschen durch das eigene Credo und die eigenen Konventionen nicht in Gefahr bringen. Das Virus greift um sich, das sieht man an der Inzidenzzahl. Eindämmen können wir diese Plage nur, indem wir alle an einem Strang ziehen und uns an die Sicherheitsmaßnahmen halten. Woher das Virus letzten Endes kommt und wieso es flächendeckend die Welt in Atem hält, ist bis heute noch nicht geklärt. Es ist auch nicht wichtig, wo die Ursprünge und Ursachen liegen, wichtig ist jetzt einzig und allein, dass wir uns vor dem Virus schützen und andere schützen.